Die Amtszeit unseres Vorstandes beginnt mit der Annahme der Wahl der Mitgliederversammlung und endet mit Ablauf der in der Satzung festgelegten Amtszeit, gem. unserer Satzung sind das 3 Jahre.
- 1. Vorsitzende*r
- Stellvertretende*r Vorsitzende*r
- Kassierer*in
- Schriftführer*in
- Fachberater*in
Eine Wiederwahl ist zulässig, die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt worden sind.