Mitglied werden im Kleingärtnerverein
Mitglieder in einem Kleingartenverein sind langweilig und spießig?
Wirklich???
Dieses Klischee hält sich seit langer Zeit - doch die Realität zeigt dieses nicht! Ganz im Gegenteil: In den letzten Jahren kamen vermehrt Anfragen in (fast) allen Vereinen (nicht nur durch die Corona-Maßnahmen).
Ein Vereinsmitglied hat oft einen besonderen Anspruch und klare Ziele. So wie der Mensch selbst, sind auch die Ansprüche sehr individuell. Ob als Gestaltung der persönlichen Lebenssituation oder die Liebe zur Natur, als Freizeitgestaltung oder zur Erholung - ein Kleingarten ist in jeder Hinsicht eine Oase, ein Ort der Zuflucht.
Und besonders Kinder können von einem Garten profitieren. Ein Nutzgarten - egal ob "hinter´m Haus" oder in einer Kleingartenanlage - zeigt die Zusammenhänge des Lebens. Kinder können elementare Erfahrungen sammeln: Samen in die Erde einlegen, gießen, den Pflanzen beim wachsen zusehen. Erfahren, wie Insekten ihren Anteil an der Ernte haben oder Vögel sich bei der richtigen Auswahl von heimischen Pflanzen von diesen ernähren können. Diese realen Erfahrungen bietet kein TV, kein Supermarkt.
Bewerben Sie sich für die Übernahme eines Kleingartens in Mülheim an der Ruhr!
Eine Vergabe einer Kleingartenparzelle erfolgt durch den Kreisverband Mülheim auf Vorschlag des Vorstandes des KGV Hölter als Verwalter. Bei der Vergabe werden neben sozialen und ökologischen Aspekten und auch die Dauer der Wartezeit angemessen berücksichtigt.
Grundsätzliche Informationen zur Übernahme einer Gartenparzelle:
- Die Parzellen werden auf unbestimmte Zeit verpachtet, die Pacht wird jährlich erhoben.
- Gartenhäuser, Nebengebäude (sofern zugelassen) sowie Anpflanzungen werden nicht mit verpachtet, können aber vom Vorpächter abgelöst werden. Hierzu liegt eine entsprechende Wertermittlung vor, der ermittelte Wert ist für die Übernahme verbindlich und nicht verhandelbar.
- Die Teilnahme am Vereinsleben sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Gemeinschaftsarbeiten (Pflichtstunden) wird vorausgesetzt.
- Alle Rechte und Pflichten sind festgelegt im Bundeskleingartengesetz, in der Garten- und Bauordnung sowie der Vereinssatzung.
- Bewerbungen werden vorgemerkt. Nach Ablauf von zwei Jahren wird die Vormerkung gelöscht (Datenschutz), bei Bedarf kann auf Antrag eine Verlängerung um weitere zwei Jahre gestellt werden.
- Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
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- Bewerber werden nur dann vorgemerkt, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr nachweisen können.
- Um die Bewerbung bearbeiten zu können, ist ein vollständig ausgefüllter Fragebogen erforderlich. Unvollständige Bewerbungen werden nicht vorgemerkt.
Bitte beachten Sie, dass die Nachfrage regelmäßig das Angebot an freien Gartenparzellen übersteigt, so dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Für Anfragen steht Ihnen der Vorstand des KGV Hölter e.V. per E-Mail an